Ja das ist schon klar, mit dem prekat mod hat man aber immer noch die original Nummer auf dem Kat und die Abgaswerte bei der Au werden erreicht, ergo kein Stress mit dem TÜV. Auf dem Sportkat ist dann ja keine originale Nummer drauf, deshalb meine Frage ob man damit auch halbwegs unbeschwert über den TÜV kommt.
Bei der AU werden ja nur die Funktion der Regelung, Fehlereinträge und ob die Soll-Werte erreicht werden geprüft.
Die PreKat-Mod ist eine Modifikation, die den Serienzustand optisch unverändert darstellt.
Somit für den Graukittel nichts erkennbares, das unmittelbar zu einer Beanstandung führen kann.
Wenn die Lambdasonden und der Kat in Ordnung sind, dann funktioniert das auch mit der AU.
Bei den Austausch-Kat´s sieht das etwas anders aus und muss genauer betrachtet werden.
Zum Text von Sebastian:
Soweit auf den ersten Blick ganz Easy. Genauer betrachtet, wird in den EG/ECE-Betriebserlaubnis diese an ein geprüften Fahrzeugtyp und AGA-Kombi geknüpft. Nur dann ist es nicht eintragungspflichtig, wenn die Geräusche passen.
Wird jetzt ein Ersatz-KAT mit EG/ECE-Zettel eingebaut, ist das -streng genommen- Eintragungspflichtig, weil davon ausgegangen werden muss, dass sich das Abgasverhalten an dem Fahrzeug ändert.
Der Einbau eines ET-Kat mit z.B. "Euro6" bringt da nichts in Richtung "Legalität", weil der ET-Kat diesen Nachweis an irgend einem Fahrzeug erbracht hat. Und ist auch nur bei der geprüften Kombination gültig.
Und genau diese Gutachten rücken die Kat-Lieferanten meistens aus dem Grund auch nicht raus.
Bringt auch nur demjenigen was, der genau das Fahrzeug mit der Kombi hat.
Für alle anderen ist das nur als ein Verkaufshinweis zu betrachten.
Weshalb?
Hier muss man sich etwas mit den Abgasnormen auseinandersetzen.
Im Zuge der Typisierung muss das Abgasverhalten nachgewiesen werden.
Rechtlich werden Änderungen so betrachtet, dass jede Änderung, die Einfluss auf die Verbrennung hat, unmittelbar das Abgas- Geräuschverhalten und Leistung beeinflusst.
Änderungen an Teilen, die das Abgasverhalten ändern führen deshalb zur Erlöschung der Betriebserlaubnis.
Da heutzutage das Abgasverhalten auch steuerlich bewertet wird, wird das Thema zusätzlich noch aus anderer Facette mit betrachtet.
Heißt im Umkehrschluss, dass wenn man so einen ET-Kat einbaut, man den Nachweis erbringen muss, dass mit dem Umbau das Abgasverhalten sich nicht negativ verändert hat.
Und dieser Nachweis ist nicht mit einer AU zu erbringen.
In dem Fall muss man die Karre z.B. nach Mannheim in das Labor vom TÜV wo der Fahrzyklus für die jeweilige Abgasnorm (in unserem Fall EuroIV) erfahren wird.
Kosten starten für so etwas ab ca. 2000€ mit einer hohen Durchfallquote.
Ist die Hürde überwunden, dann muss zusätzlich noch der Nachweis über das Geräusch erbracht werden.
Standgeräusch auf dafür geeignetem Gelände (Topographie, Bebauung der Umgebung), bei bestimmten Wetterbedingung
Dann das Fahrgeräusch, natürlich auf einem abgesperrten Gelände, das auch an die oben genannten Bedingungen geknüpft ist.
Also ein ziemlicher Rattenschwanz.
Das nötige Leistungsgutachten ist in einem solchen Prozedere noch das Einfachste.
Es werden jetzt aber einige sagen: "... hab nen ET-Kat drin, weil der alte defekt war, aber TÜV hat noch nie gemeckert. ..."
Ja, dann freue Dich, dass die Graumäntel da nicht drauf schauen. Froh sein können man darf.
Ist nur ne Frage der Zeit, bis wann das losgehen wird.
Möchte jetzt keinen verunsichern.
Das spiegelt nur das Ergebnis langer Diskussionen mit einem TÜVer, der beim TÜV-SÜD für solche Themen in leitender Position steht.
Und Euch etwas auf die ganzen "Hat Euro6" Verkaufsnebelkerzen zu sensibilisieren.