Beiträge von GeorgiosP94

    Mein Trauzeuge hatte einen A3 1,8T 8P

    Mit verstellbaren Federn die im Fahrzeugschein eingetragen waren,

    In Frankfurt hat man ihn den Karren abschleppen lassen Weil der Audi auf der höchsten Stufe für die Männer in blau immer noch zu tief war.


    Er hat sogar Bußgeld bekommen.


    Wo ich mich dann Frage ob die Polizei den Kompetenzen Eigenschaften des Technischen Überwachungsvereins anzweifeln tut ?

    Nimm es nicht zu persönlich aber du solltest dich nicht stressen lassen ich kann dir sagen das dass den Blutdruck und das Gemüt nur schadet


    Info aus eigenen Familienkreisen aktuell

    § 21 StVZO Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung"> Quelle: § 21 StVZO Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

    § 21 hat 1 frühere Fassung und wird in 22 Vorschriften zitiert


    (1) 1Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. 2Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. 3Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. 4Dem Gutachten ist eine Anlage beizufügen, in der die technischen Vorschriften angegeben sind, auf deren Grundlage dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. 5In den Fällen des § 19Absatz 2 sind in dieser Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen der früheren Betriebserlaubnis geführt haben. 6In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.

    (1a) Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19Absatz 2 erloschen ist.

    (2) 1Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. 2Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. 3Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.

    (3) 1Der Leiter der Technischen Prüfstelle ist für die Sicherstellung der gleichmäßigen Qualität aller Tätigkeiten des befugten Personenkreises verantwortlich. 2Er hat der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich sowie zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Qualitätssicherungsbericht vorzulegen. 3Der Bericht muss in transparenter Form Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen geben, sofern diese aufgrund eines Verstoßes erforderlich waren. 4Der Leiter der Technischen Prüfstelle hat sicherzustellen, dass fehlerhafte Begutachtungen aufgrund derer ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde oder werden soll, von dem ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, nach Feststellung unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

    (4) 1Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. 2Wenn diese noch nicht vorhanden ist, ist nach § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.

    (5) Ist für die Erteilung einer Genehmigung für Fahrzeuge zusätzlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 erforderlich, hat die begutachtende Stelle diese im Gutachten zu benennen und stichhaltig zu begründen.

    (6) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausgestellt hat.

    Das Getriebe stimme ich dir zu ist ein Beschleunigungswunder

    Und ich bin mir sich das du Recht hast.

    Da spätestens wenn er kickdown fährt, der Modus Eco abschaltet.

    Sorry bin gerade erst aufgestanden da funktioniert das mit dem denken nicht so gut ohne Kaffee.

    Ich weiß nur nicht mehr ob der 6. Gang beim R 53, wie bei BMW ein ECO Gang ist und er deswegen die Leistung reduziert um bei konstanter Fahrt nicht den Sprit runter zu nuckeln.


    Ich hatte erst letztens über diese Eco Methoden mit einem BMW Ingenieur gesprochen und er meinte es wurden schon damals viele Maßnahmen getroffen um EURO 4 zu erreichen.

    Du wirst lachen aber der neue FORD Mustang GT 500 Knarzt schlimmer als unser Kackfass.

    Bin letztes Wochenende vom Kollegen seinen gefahren.

    Mehr Plastik da mehr Ausstattungen ergo mehr knarzen. Wenn man nicht gerade beschleunigt hört man alles Plastik auf der Welt.

    Schlimm sag ich dir.