Widerstand aufn Stecker drauf. Gibt doch "Airbag-Simulatoren", sind meist nur ein Widerstand in nem Buchsengehäuse. 1,2 bis 2kOhm passt bei den meisten Autos.
Ähm...
Ich glaube nicht, dass Du das mit diesen Widerstandswerten wirklich versuchen willst
Dementsprechend sollte es damit auch kein anderer versuchen^^
Der im Lenkrad garantiert nicht.
Doch, zumindest in der 1. Generation. SAB geht ohne Probleme, siehe Recaros usw. - gibt irgendwo auch ein Schreiben von BMW dazu.
Lenkrad und Beifahrer-Knalltüte gehen auch - unter der Vorraussetzung 2-Sitzer, Schalen, minimum 3-Punkt-Gurte und Gurtstraffer dann natürlich auch raus. Alle Teile müssen eine entsprechende Abnahme haben und werden dann in Kombination mit der Rückrüstung eingetragen. Es empfiehlt sich aber, sich für solche Scherze dann einen Prüfer zu suchen, der auch im DMSB aktiv bzw. als DMSB-Prüfer zugelassen ist. Der kennt nämlich die Regularien für straßenzugelassene Rennwagen, und genau die finden da dann Anwendung.
Inwieweit sich das auf neuere bzw. aktuelle Fahrzeuge übertragen lässt, weiß ich aber nicht. Ist schon über 10 Jahre her, dass ich das letzte Mal so einen Umbau gemacht und eingetragen habe.
(Wenn es offensichtlich sichtbar ist und auch ein anderer Fahrer das Fehlen bemerkt)
Genau da hast Du aber den Haken. Im erweiterten Sinn ist aus dem gleichen Grund eine Längsverstellbarkeit des Sitzes und eine verstellbare Rückenlehne vorgeschrieben, damit eben jeder das Fahrzeug benutzen und auf sich einstellen kann.
Ähnliches Thema mit der Gurtpflicht, die greift auch in Dein Recht auf Selbstbestimmung ein. Und trotzdem gibt es sie, und jede Klage dagegen in all den Jahrzehnten ist gescheitert.
Aber Du hast Recht, solange man sich selbst aktiv dafür entscheidet, das Ding rauszuschmeißen, sollte es die rechtliche Möglichkeit dazu auch geben. Und auch ich kann mir Szenarien vorstellen, wo ich so ein Ding lieber nicht vor dem Rüssel haben möchte. Der eigentliche Witz an der Sache ist, dass es diese Möglichkeit so nicht gibt, aber ein Turbanträger sich mit Verweis auf seine Religiosität und das garantierte Grundrecht auf freie Ausübung der Religion von der Helmpflicht für motorisierte Zweiräder befreien lassen kann. Ich möchte diese Aussage nicht als rechts verstanden wissen, das entspricht in keiner Weise meiner Gesinnung. Es ist einfach ein tatsächlicher Fall, über den ich vor einigen Jahren gelesen habe und der mir in Erinnerung geblieben ist. Ich habe dabei nicht mal ein Problem damit, dass er keinen Helm aufsetzen muss - seinie Sache. Ich finde es vielmehr amüsant, mit welch unterschiedlichen Litermaßen die Vorschriften dann immer seitens der Behörden ausgekübelt werden.
BTT -> Sind die Lenkräder denn mechanisch kompatibel?
Achtung, Halbwissen! - aber ich MEINE, das wären sie. Allerdings wird es dann spätestens bei MFL und / oder Lenkstockschalter weitere Probleme geben, da die verwendeten Protokolle zwischen der ersten und der zweiten Generation doch stark unterschiedlich sind. Die erste Generation basiert elektrisch auf dem E46, die zweite Generation wiederum ist artverwandt mit E87/E90.
Mir ist klar, dass Du das wissen wirst, ich habe das hier nur als Info für interessierte andere aufgeschrieben.