Begründung war hauptsächlich, dass die Geräuschentwicklung nur in Kombination mit der modifizierten Ansaugung und dem anderen Zylinderkopf getestet wurde.
Das haben mir die drei von der Tankstelle auch gesagt und das ist soweit auch erstmal korrekt. Allerdings steht im Gutachten auch eine Erhöhung (!) von Stand- und Fahrgeräusch drin, und die steht da nicht ohne Grund drin.
Fahrgeräuschmessung (nach seiner Logik könnte der Wagen mit Sportluffi und aufgefrästem Kopf ja leiser sein)
Ja, mit Sicherheit wird der dann leiser sein
Das ist halt eine genau so dämliche Aussage wie die Forderung gestern nach einem EMV-Gutachten. Daran merkt man dann schon, dass die einfach nur nach Ausreden suchen, es nicht machen zu müssen.
eine Fahrt bei maximaler Geschwindigkeit vom TÜVer für den Fall das mehr Leistung da ist und die Bremsen ausreichend dimensioniert sind (?!)
DAFÜR sollte er mir mal die Grundlage nennen, auf der er das fordert. Das Gutachten ist für ein gesamtes Leistungskit mit 211PS und da steht nirgendwo (!) was drin, dass eine größere Bremsanlage vonnöten ist. Und diese elenden Sprüche von wegen "Es kann ja sein, dass Du da noch mehr Leistung reingepackt hast" langweilen einfach nur - der Werkstatt, die etwas verbaut, wird vertraut, aber dem Endkunden der auf den Hof kommt wird unterstellt, dass er noch ganz andere Dinge gemacht hätte!?
Abgasmessung zur Einhaltung der Schadstoffklasse
Auch da wieder...
Das Gutachten ist über ein komplettes Leistungskit mit geänderter Software und größeren Düsen - sprich mehr Durchsatz und dadurch mehr Abgase. Und trotzdem hält der Karton die Abgasnorm ein, steht sogar im Gutachten drin. Da die alleinige Eintragung der AGA sowieso 19.2 ist und das Gutachten da "nur" als Arbeitsunterlage dient, soll eine eine AU machen und sieht dann daran, dass alles eingehalten wird. Eine Typprüfung wurde bereits unter verschärften Bedingungen (sowohl mehr Leistung als auch schärfere Grenzwerte zur Erlangung der Typgenehmigung) durchgeführt...
Es ist grundsätzlich möglich, dass sich durch den - bei alleinigem Verbau der AGA - geringeren "Füllgrad" bzw. Durchsatz durch die Schalldämpfer dann die Geräuschkulisse ändert. Das kann eine Änderung der Frequenzen sein durch andere Resonanzen in den Schalldämpfern, das kann wenn es blöd läuft auch eine leichte Erhöhung der Lautstärke sein. Das glaube ich aber nicht. Und was die Frequenzen angeht - darum wird gemessen, weil Messgeräte nicht subjektiv urteilen. Eine Vergleichsmessung würde ich mir in dem Rahmen also auch durchaus gefallen lassen. Aber man braucht mir eben nicht erzählen, dass man ja keinerlei Grundlage hätte.
Er hat mir den Grund erzählt warum die das nicht machen.
Schlicht und einfach zu viel Arbeit. An einer normalen Tüv Abnahme verdienen die mehr und haben weniger Arbeit.
Das wird mit Sicherheit ein Teil der Thematik sein. Problem ist, mit den Abnahmen erfüllen sie hoheitliche Aufgaben. Das ist nicht nur ein Privileg, sondern auch ein Auftrag von staatlicher Seite - den die theoretisch nicht so einfach unterschlagen können. Aber darum greifen sie ja zu so kreativen Ausreden - nach dem Motto "Ich hätte das ja gemacht, aber der Kunde konnte ja die geforderten Unterlagen nicht beibringen"...
Funfact:
Ihr habt bestimmt schon mal von den berühmten "mindestens 7cm Bodenfreiheit" gehört. Selbst die Hühnerdiebe berufen sich bei Kontrollen ja darauf und nehmen das durchaus als Anlass, ein Auto stillzulegen.
Jetzt kommts:
Unsere österreichischen Nachbarn haben eine Verordnung, die eine Mindest-Bodenfreiheit vorschreibt. Passend dazu haben sie auch eine Verordnung, wie das zu prüfen ist. Ganz egal, ob man den Wert zu hoch findet oder nicht (sind bei denen glaube ich 11cm), hat das doch den smarten Vorteil, dass jeder weiß wie getestet wird - sprich auch unsereins kann sich von vornherein darauf einstellen.
In Deutschland gibt es so eine Vorschrift nicht. Es gibt alle möglichen Vorschriften und Verordnungen - sprich Mindestabstand der vorderen Blinker zur Fahrbahn, Mindestmaß untere Lichtaustrittskante, Abstand Bremslicht und so weiter... Alle diese Maße muss man einhalten. Aber NIRGENDWO steht eine Mindest-Bodenfreiheit. Das wurde mal vom TÜFF in die Welt gesetzt...
Es gibt eine interne Verfahrensanweisung, VdTÜV-Merkblatt 751 (glaube ich, bei der Nummer bin ich mir nicht mehr ganz sicher - kann ich aber in Erfahrung bringen). In dieser Anweisung an die Prüfer werden diese 7cm gefordert, ansonsten ist die Eintragung abzulehnen.
Auf welcher verfickten Grundlage!?
Ich habe mich an alles gehalten, ich halte alle Maße ein, habe die Blinker von mir aus sogar umgebaut (war z.B. beim Alfa 147 vFL nötig, gab ein Umrüst-Kit dafür), alles ist in Ordnung - und mir wird trotzdem die Eintragung verweigert. Habe ich 2006 mit dem damaligen Corsa meiner Freundin selbst erlebt. Nach hitzigen Diskussionen und der Erkenntnis, dass ich weiß wovon ich rede, hätte er es dann eingetragen. Auf einmal war ihm aber der Abrollumfang der Reifen nicht genehm. Er kam mir immer mit maximal erlaubten 1,5% Abweichung. Dumm nur, dass ich nach unten sogar 2,5% abweichen durfte - Fahrzeug hatte kein ABS, kein ESP, kein nichts. Am Ende musste er eintragen, was er partout nicht wollte - weil er keine technischen Argumente zur Verweigerung hatte und ich leider firm genug war, um ihm Contra zu geben.
Mich kotzt nur an, dass das sein muss. Mich kotzt an, dass die mehr und mehr verweigern - sei es, weil sie keine Lust haben oder damit angeblich kein Geld verdienen. Dann sollen die doch gleich alles verbieten und gut ist! Dann weiß jeder, woran er ist. Ist wie mit dem Rauchen - ist ja sooo schädlich! Aber insgeheim will der Staat das gar nicht verbieten und will auch nicht, dass ich aufhöre - weil man ja meine Tabaksteuer gerne nimmt.
Habe fertig...