Ich nehme den Gremlin. Der erinnert mich an die Trinkhallen-Gestalten aus meiner Kindheit
Beiträge von baumschubser171
-
-
Sprich mit Deinem Prüfer, aber ich bezweifle, dass man das ohne viel Geld sauber eintragen kann.
Elektrisch ist es wie geschrieben die Pest. Nicht unmöglich - aber absolut nicht lohnenswert der Aufwand. Wir reden hier ja nicht von einem S58-Umbau oder so.
-
Die Kurzfassung?
Deine Überforderung, wenn Du schon fragen musst^^
Die Langfassung?
Elektrisch vollkommen inkompatibel, da der R56 auf dem E90 basiert - sprich CAN, LIN, P-Bus usw.
Du bekommst es ohne Hilfe eines Software-Ingenieurs schon nicht hin, das Motorsteuergerät des R58 dazu zu bringen, mit dem KOMBI des R52 zu sprechen.
Mechanisch passen die Halterungen nicht zueinander. Abgasanlage passt nicht. Kombination aus neuem Motor und alter Abgasanlage ist wegen abweichender Abgasnormen nur mit erneutem Agbasgutachten abnahmefähig. Festigkeitsnachweis Karosse ist für den Motor nicht vorhanden. Und so weiter…
Bleib in der ersten Generation - sprich R50, R52 und R53. Da gehen solche Spiele - und nur da.
-
-
[Externes Medium: https://youtu.be/85cNRQo1m3A]
-
[Externes Medium: https://youtu.be/hOkUUsBPlyk]
-
...haben alle das Zählen verlernt?
-
[Externes Medium: https://youtu.be/CQ10V5-MMQ8]
-
-
Grundsätzlich ja.
Aber da müssen wir schauen.
Ohne Auto kann es sein, dass Du dafür mal zu mir kommen musst, dann geht das auch etwas schneller.
Aber das besprechen wir über andere Kanäle^^
-
Das dürfte aus bekannten Gründen schwierig werden.
Wenn tally noch welche aus der letzten Fertigung hat, dann wird sie sich sicher mit Dir in Verbindung setzen.
Wenn davon keine mehr da sind, bleibt Dir nur, den Gebrauchtmarkt zu beobachten. Ab und an werden mal welche angeboten.
Neue wird es - nach derzeitigem Kenntnisstand - nicht mehr geben.
-
-
Lenkrad runter gehabt?
-
Hast Du schon Kontakt zu krumm1967 aufgenommen? Bei ihm hast Du noch die größten Chancen denke ich.
-
...siehe auch hier:
§ 49 StVZO – Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage§ 49 StVZO – Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare…lxgesetze.de§49a ff.
Retroreflektierende Seitenmarkierungen sind zulässig.
Selbstleuchtende Seitenmarkierungen sind nicht aufgeführt und daher nicht zulässig. Entsprechende Einschränkung in §49a Abs.1 Satz1.
Ausgenommen sind nachträglich angebaute Leuchten, die entweder eine ABE oder ein Teilegutachten nach §19.3 StVZO nebst entsprechender Abnahme durch einen aaS haben.
Ebenfalls ausgenommen sind solche Leuchten, die ab Werk am Fahrzeug vorhanden und somit Teil der Fahrzeug-ABE sind - als Beispiel sei der BMW E60 LCI genannt.
Beim R53 waren sie aber nicht Teil der Fahrzeug-ABE. Wenn ein Auto in D ab Werk mit Sidemarkern ausgerüstet war, dann waren die immer (!) passiv. Jede Änderung wurde nachträglich gemacht.
...aber es ist natürlich die Frage zu stellen, wer das heute noch alles überblickt und dementsprechend auch, wer da was zu sagen würde.
Hier in meiner Gegend sind die Hühnerdiebe entsprechend fit und es würde nicht lange dauern, bis man dafür rausgewunken wird. Liegt aber auch an den ganzen Idioten in dieser selbst ernannten "Pader-Szene" hier.