Hallo zusammen,
im Gutachten für das ST XTA ist folgende Auflage für die TÜV-Abnahme vermerkt:
Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.
Die Grundeinstellung an den Stützlagern der vorderen Federbeine ist auf dem Mess-/ Einstell- protokoll anhand der Strichmarkierungen an der Domlagerplatte zu vermerken bzw. sichtbar an dem Stützlager zu kennzeichnen. Auf öffentlichen Straßen darf nur in dieser Grundeinstellung gefahren werden.
Das Mess-/Einstellprotokoll ist bei der Abnahme vorzulegen.
Nun meine Frage, wie erfüllt man den Passus "... sichtbar an dem Stützlager zu kennzeichnen" ?
Vielen Dank und Grüße
Karlheinz