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letzter Beitrag von baumschubser171 am

Magnethalter und Co. angeblich seit 02/2023 nicht mehr Zugelassen

  • Servus,


    bin heute auf einen Bericht gestoßen, dass angeblich Magnethalter und Co. (alles was mit "geringem" Aufwand zum Entfernen der Kennzeichen verwendet werden kann) seit 02/2023 nicht mehr erlaubt wäre :patsch:.


    Es wird auf Zulassungsverordnung auf §10 Absatz 5 hingewiesen. Dort wurde wohl das Wording "...und fest angebracht sein" eingeführt. §10 hau drauf .


    Jetzt gehen wohl schon die 1. Diskussionen mit -ich nenne es mal- § Reiter los (explizit wird z. B. GTÜ Stellen erwähnt) die sich an dem Wort fest "Festklammern" :l4ch3n: :d4sh:.


    Ist nicht zu glauben auf was für einen Scheiß Leute kommen :p1ll3:.

  • Öhm Stephan,

    da steht fest mehr aber auch nicht. Wenn das geschraubt sein muß soll mir einer sagen was für eine Schraube / Gewinde die haben muß damit diese das Prädikat "fest" verdient.

    Wenn ich einen Magneten verwende muß der das ja auch fest halten damit das nicht abfällt.

    Meine Schilder sind mit doppelseitigem Klebeband und etwas geklemmt befestigt. Hab mal das vordere in der Waschanlage verloren. War wohl auch nicht fest genug :st3f4n3:

    Soll mir mal einer kommen und mich mit sowas nerven. Die Welt wird immer doofer.

    Ab 07.23 brauch ich jetzt auch noch eine Schulung wenn ich Bauschaum verarbeite. Das muß man sich mal geben. Seit 30 Jahren mach ich schon mit dem Zeug rum und jetzt sowas.


    Günter

  • ja das steht fest und dieses Wort ist neu in der Verordnung.


    Vor 02/2023 lautete der Absatz so --> Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und angebracht sein.


    Habe aber das geschrieben --> Jetzt gehen wohl schon die 1. Diskussionen mit -ich nenne es mal- § Reiter los (explizit wird z. B. GTÜ Stellen erwähnt) die sich an dem Wort fest "Festklammern" :l4ch3n: :d4sh:.


    Das ist ja Auslegungssache was man unter Fest versteht. GTÜ meint wohl das unter fest --> Demnach müssen die Nummernschilder jetzt fest angebracht sein. Das heißt, sie können entweder nur mit hohem mechanischen Kraftaufwand oder speziellem Werkzeug entfernt werden.


    Ich wollte nur auf den Irrsinn hinweisen, das sich jetzt Leute an dem Wort fest "Festnageln". Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass sich wirklich was ändert, davon wären ja dann auch die "normalen" Kennzeichenhalter betroffen usw.


    Ich bin halt nur fast vom Sofa gefallen, als ich den :k4ckbuh: gelesen habe.



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