Servus,
bin heute auf einen Bericht gestoßen, dass angeblich Magnethalter und Co. (alles was mit "geringem" Aufwand zum Entfernen der Kennzeichen verwendet werden kann) seit 02/2023 nicht mehr erlaubt wäre .
Es wird auf Zulassungsverordnung auf §10 Absatz 5 hingewiesen. Dort wurde wohl das Wording "...und fest angebracht sein" eingeführt. §10 hau drauf .
Jetzt gehen wohl schon die 1. Diskussionen mit -ich nenne es mal- § Reiter los (explizit wird z. B. GTÜ Stellen erwähnt) die sich an dem Wort fest "Festklammern" .
Ist nicht zu glauben auf was für einen Scheiß Leute kommen .