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letzter Beitrag von Sascha am

Haftungsausschluss "R53-Forum" bei Vermietung / Verleih jeglicher Art!

  • Servus!


    Ich als Forenbetreiber stelle Euch hier in diesen Bereich eine Plattform zur Verfügung, um Anfragen zum anmieten / ausleihen von z.B. Werkzeugen, Zubehöre, .. zu stellen.
    Auch das anbieten von z.B. Werkzeugen, Zubehöre, ... ist hier möglich!


    Der komplette Ablauf vom einstellen der Anfrage/ des Angebots sowie die spätere Abwicklung, liegt in der vollen Verantwortung der beiden Mitgliedern,

    die auf die Anfrage / das Angebot eingegangen sind!


    Weiter übernimmt der Forenbetreiber keinerlei Haftung, die durch die Inanspruchnahme der Plattform entstehen können!


    Wie zum Beispiel:

    - Beschädigungen der Miet- /Leisache

    - Verlust der Miet- /Leisache

    - Sach- oder Personenschäden

    - .....



    Zitat

    Der Eigentümer einer beweglichen Sache muss diese nicht selbst nutzen, sondern kann ihren Gebrauch anderen überlassen.
    Dies ist möglich durch einen Leihvertrag (kostenlos) oder Mietvertrag (gegen Mietzahlung).

    Umgangssprachlich wird Leihe und Miete oft verwechselt, sodass der Leihwagen stets ein Mietwagen ist,
    wenn seine Gebrauchsüberlassung mit einem Mietzins verbunden ist.




    Sascha

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