Servus!
Mal zur Information:
Geräuschmessung / Phonmessung
Standgeräuschmessung:
Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert.
Gemessen wird die Lautstärke bei:
Bei einer Nenndrehzahl <5000 u/min wird mit 3/4 Nenndrehzahl gemessen.
Bei einer Nenndrehzahl >5000 U/min wird mit 1/2 Nenndrehzahl gemessen.
Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A).
Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt z.B. 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig.
Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Fahrzeug
zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen – die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.
Fahrgeräuschmessung:
Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf.
Das Fahrzeug fährt im zweiten und dritten Gang mit exakt 50 km/h (+/- ein km/h Toleranz) an die Messstrecke heran.
Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch.
In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet.
Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen.
Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von XX dB (A) liegen darf.
Sascha